Wir helfen Ihnen, Ihren eigenen Weg zu gehen.
Der Verein Wieder gehen hat es sich zum Ziel gesetzt, hilfsbedürftige Menschen dabei zu unterstützen, Ihren eigenen Weg trotz neurologischer Bewegungseinschränkung zu gehen.
Zu den möglichen neurologischen Erkrankungen zählen:
Querschnittlähmung, Multiple Sklerose, Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, Infantile Zerebralparese, u.v.m.
Die allgemeinen Voraussetzungen für eine Übernahme der Therapiekosten:
1) Ärztliche Verordnung zu Physio- / Ergotherapie ODER Erstattungsnachweis
Bitte schicken Sie uns eine Kopie
- Ihrer ärztlichen Verordnung für die Therapie
ODER - einen Nachweis, dass Ihre Gesundheitskasse Ihnen die Therapiekosten (bzw. einen Teil der Therapiekosten) erstattet hat
bei Ihrem Antrag mit.
2) Rechnungsvorlage
Wir erstatten nur bereits bezahlte Rechnungen.
3) Hilfsbedürftigkeit
Um Ihre eigene Hilfsbedürftigkeit nachzuweisen, benötigen wir eine der folgenden Bestätigungen:
- Bezug von Mindestsicherung oder Arbeitslosengeld
- Bezug von Studienbeihilfe
- Bezug von Beihilfe zum Kindergeld
- Bezug einer Ausgleichszulage
- Aufnahme in die Grundversorgung
- Befreiung von den GIS-Gebühren
- Kopie des Sozialpasses
Um einen Antrag für Unterstützung einzureichen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail mit den erforderlichen Unterlagen (Nachweis Verordnung und Hilfsbedürftigkeit) an office@wiedergehen.at.
Wir behandeln Ihren Antrag selbstverständlich vertraulich.