Unterstützung beantragen

Wir helfen Ihnen, Ihren eigenen Weg zu gehen.

Sie benötigen finanzielle Unterstützung, um eine robotische (Gang-)Therapie in Anspruch nehmen zu können?

Gerne können Sie sich an unseren Verein wenden.


Allgemeine Voraussetzungen:

1) Ärztliche Verordnung zu Physio- / Ergotherapie
Wir unterstützen nur Physio- bzw. Ergotherapie, die ärztlich verordnet wurde.

2) Rechnungs- und Erstattungsnachweis
Wir übernehmen den Betrag, der abzüglich der Erstattung durch die Gesundheitskassa von Patient*innen selbst zu tragen ist. Bitte schicken Sie uns die bereits bezahlten Rechnungen und einen Nachweis, wie viel Sie erstattet bekommen haben.

Eine direkte Zahlung der Therapiekosten an Ihre Therapieeinrichtung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

3) Unterstützungsbedarf  
Um Ihren Bedarf nachzuweisen, benötigen wir eine der folgenden Bestätigungen:  

  • Bezug von Mindestsicherung, Notstandshilfe oder Arbeitslosengeld  
  • Bezug von Studienbeihilfe/Schulbeihilfe
  • Bezug von Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
  • Bezug einer Ausgleichszulage
  • Aufnahme in die Grundversorgung
  • GIS-Gebühren Befreiung
  • Kopie des Sozialpasses
  • Bezug von Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit (Rezeptgebührenbefreiung, Zivildienstleistende,…)

Wir behandeln Ihre Anfrage selbstverständlich vertraulich.

Pro Antragsteller unterstützen wir maximal 20 Therapieeinheiten pro Jahr.

Sie finden sich konkret in dieser Auflistung nicht und möchten unsere Hilfe für sich, Ihre/n Partner/in, Ihr Kind oder sonst jemanden, den sie pflegen, in Anspruch nehmen? Kontaktieren Sie uns gerne und wir klären gerne Ihre individuellen Anspruchsvoraussetzungen gemeinsam. Um einen Antrag für Unterstützung einzureichen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail mit den erforderlichen Unterlagen (Nachweis Verordnung und Unterstützungsbedarf) an office@wiedergehen.at.